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Allgemeine Reise-und Vertragsbedingungen Truck Travel


Sehr geehrter Reisegast

Wir bitten Sie, die nachfolgenden Reisebedingungen vor Ihrer Buchung aufmerksam zu lesen!

Vorbemerkung:
Truck - Travel bietet Abenteuerreisen mit zumindest teilweisem Expeditionscharakter, in Länder mit zum Teil keinerlei touristischer Infrastruktur. Wir rekognoszieren diese Reisen sorgfältig im Voraus, sind aber während der Reise auf die ortsüblichen Gegebenheiten angewiesen, das heißt, dass Abweichungen des Reiseprogramms entstehen können.



1. Abschluss des Reisevertrages:

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Der Kunde erhält eine Anmeldung bzw. Reisebestätigung.

 
2. Bezahlung

Nach Erhalt der Anmeldebestätigung sind 20% des Reisepreises, max. 800.- Sfr. pro Reiseteilnehmer zur Anzahlung innerhalb 8 Tagen fällig. Die Restsumme ist vom Kunden 30 Tage vor Reisebeginn zu bezahlen. Sollte der Reisepreis vor Reiseantritt nicht vollständig bezahlt sein, so kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten und die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen. Bei kurzfristigen Buchungen unter 30 Tagen vor Reiseantritt ist vom Kunden sofort bei Buchung der volle Reisepreis zu entrichten. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden nach Eingang des vollen Reisepreises zugesandt.

 
3. Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Veranstalter. Für den Fall der Absage gilt betreffend die Pflicht zur Bezahlung der Annulationskosten im Falle einer Absage des Gastes:
•    89 – 50 Tage vor Beginn der Reise 25% des Reisepreises
•    49 - 30 Tage vor Beginn der Reise 50% des Reisepreises
•    29 - 08 Tage vor Beginn der Reise 75% des Reisepreises
•    07- 00 Tage vor Beginn der Reise 100% des Reisepreises

 
4. Rücktritt des Veranstalters

Wird die für eine Tour festgesetzte und angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die jeweilige Tour von uns abgesagt werden. In diesem Fall werden wir sobald ersichtlich, spätestens aber bis 3Wochen vor Reisebeginn Bescheid geben. Die eingezahlten Beträge werden in voller Höhe erstattet, weitere Ansprüche gegen uns entstehen nicht. Reiseteilnehmer müssen sich den fremden  Ländern und  deren Sitten anpassen. Truck Travel und Reiseleiter sind befugt, Reiseteilnehmer, die die Reisegruppe nachhaltig stören und sich nicht anpassen, von der Reise auszuschliessen. Rückreisekosten gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers. Der bezahlte Reisepreis wird nicht zurückbezahlt.

 
5. Haftung des Veranstalters

Wie bereits eingangs erwähnt, sind die meisten der vom Veranstalter angebotenen Reisen keine Pauschalreisen im herkömmlichen Sinne. Diese Gegebenheiten beinhalten unvermeidbar bestimmte Risiken. Soweit aus diesen Risiken und ohne Verschulden des Veranstalters Leistungsstörungen entstehen, gilt jegliche Haftung des Veranstalters als ausgeschlossen. Insbesondere kann keine Haftung übernommen werden für Unfälle wie sie in der Luftfahrt, Motorfahrzeuge, Boote, Märsche, Wanderungen sowie Kamelritten in Wüsten vorkommen können. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Haftung übernommen werden kann für folgen aus Unfällen, welche in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Betrieb unseres eigenen Trucks stehen.

 
6. Sicherheit

Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-,
Reisekranken- Reisehaftpflicht- sowie eine obligatorische Annulationsversicherung. Bitte lassen Sie keine Geld- und Wertsachen während Ihrer Abwesenheit im Fahrgastraum des Fahrzeugs zurück. Wertvollen und auffallenden Schmuck lassen Sie am besten Zuhause. Wir bieten Ihnen an, Geld sowie Reisedokumente innerhalb unseres Fahrzeugs einzuschliessen. Bei eventuellem Verlust durch Überfall, Einbruch bzw. Diebstahl kommt jedoch im Regelfall keine Ersatzpflicht unsererseits, bzw. einer Versicherung in Betracht.

 
7. Zollformalitäten

Für Reisen benötigen Schweizer Bürger einen gültigen Reisepass der über Sechs Monate seine Gültigkeit hat. Für die Gültigkeit der Reisedokumente, Pass, ID usw. ist der Reiseteilnehmer verantwortlich.    Gerne geben wir Ihnen Auskünfte über Gesundheits- und Devisenvorschriften.

 
8. Verschiedenes

Das Verlassen der Sitze während der Fahrt ist untersagt (Verletzungsgefahr).Die Tägliche Rotierung der Personen auf den Sitzplätzen ist selbstverständlich. Während der Reise herrscht im Truck absolutes Rauchverbot. Es werden genügend Zwischenhalte gemacht.

 
9. Gerichtsstand:

Klagen gegen Truck Travel können nur am Firmensitz in Oberkirch (Luzern) erhoben werden.
Gerichtsstand: Luzern. Es gilt das Schweizer Recht.

 
Veranstalter:

Truck Travel
Markus Balsiger
Ebnet 1, 6205 Eich

Tel. 041 920 38 45
Mob. 076 281 62 08
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